Hausratversicherung

Der Besitz ist häufig grösser als Sie denken
Möbel, Kleidung, Bücher, Haushaltstechnik, Computer, Fernseher – würde man das alles zusammen- rechnen, käme man schnell auf mehrere zehntausend Euro. Ein Totalverlust – etwa nach einem Wohnungsbrand – ist vom Ersparten in der Regel kaum zu ersetzen. Also kommt nur eine ausreichende Versicherung als Vorsorgemaßnahme in Frage. Für alle beweglichen Güter in Ihrer Wohnung ist das die Hausratversicherung.

Passieren kann viel: Ein Feuer zerstört Ihre komplette Wohnungs- einrichtung, während eines Gewitters schlägt ein Blitz ein oder durch eine defekte Wasserleitung steht Ihre Wohnung unter Wasser. Schäden aus solchen Ereignissen zahlt die Hausratversicherung.

Ein Brand ist nicht das einzige Risiko: Mit der Hausrat- versicherung sind Sie auch gegen die Folgen eines Wohnungseinbruchs versichert – selbst eines versuchten. Zum Standard der Hausratversicherung gehört auch der Schaden- ersatz, wenn ein Sturm ab Stärke 8 oder Hagel Ihre Wohnungseinrichtung ramponieren. Zusätzlich können Sie auch Überspannungsschäden durch Blitz versichern.

Die Standardpolice können Sie auch aufstocken: Gegen einen geringen Aufpreis sind beispielsweise sowohl Ihre Fahrräder gegen Diebstahl als auch Schäden durch Naturgewalten versicherbar. Letzteres empfiehlt sich vor allem, wenn Sie im Parterre wohnen oder einen ausgebauten Keller haben. Verluste durch Starkregen oder Überschwemmungen werden von der Elementarschadenversicherung ersetzt. Sie übernimmt auch die Kosten für Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Vulkanausbruch.

Welche Gefahren sind versichert? Die Hausratpolice versichert Ihr Eigentum in der Regel gegen folgende Gefahren:

  • Feuer, Blitz, Explosion und Implosion
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm und Hagel
  • Absturz von Luftfahrzeugen
Viele Versicherer bieten – mit oder ohne Zuschlag – neben diesen Standards weitere Vertragselemente an. So zahlen sie in bestimmten Umfang beispielsweise auch bei Diebstahl von Gartenmöbeln oder wenn Wäsche von der Leine gestohlen wird. Daneben sind auch Erweiterungen über sogenannte Haus- und Wohnungsschutzbriefe möglich. Hier können zum Beispiel Dienstleistungen versichert werden, wie Schlüsselnotdienst oder Kinderbetreuung im Notfall. Was genau versichert ist, steht im Versicherungs- vertrag Ihres Versicherers.

Was ist versichert? Von den Möbeln bis zum Hundefutter / Versichert ist Ihr gesamtes bewegliches Eigentum, das in Ihrer Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Möbel, Bücher, Kleidung, Kinderspielzeug, Teppiche, Lampen, Bücher, Computer, Kühlschrank samt Inhalt, Geschirr und selbst das Futter für Ihre Haustiere. Auch das, was Sie im Keller oder in der Garage lagern, etwa Rasenmäher oder Werkzeug, ist mitversichert – das Auto in der Garage natürlich nicht.

Wie vermeiden Sie eine Unterversicherung? Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Sie nicht unterversichert sind. Unterversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme niedriger ist als die tatsächlich im Haushalt vorhandenen Werte. Liegt eine solche Unterversicherung vor, müssen Sie im Fall der Fälle mit Abzügen vom Schadenersatz rechnen. Zur Ermittlung der Versicherungssumme für einen durchschnittlichen Haushalt gibt es ein Pauschalsystem. Dabei werden in der Regel 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Damit wird die Unterversicherung vermieden und Sie erhalten den Schadenersatz ohne Einschränkungen. Eine 80-Quadratmeter- Wohnung ist nach diesem Verfahren also mit 52.000 Euro versichert.

Auch Ausserhalb geschützt: Der Schutz der Hausratversicherung erstreckt sich nicht nur auf Ihre Wohnung. Auf Reisen ist Ihr Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, etwa wenn es Ihnen geraubt wird. Auch wenn Sie einen Fernseher oder andere Geräte im Sommer mit in Ihre Gartenlaube nehmen, sind diese ohne Aufpreis versichert. Wenn auch nicht unbegrenzt – je nach Versicherung kann die sogenannte Außenversicherung für drei oder sechs Monate gelten. Keine zeitlichen Einschränkungen gibt es dagegen, wenn beispielsweise Ihr Kind auswärts studiert oder lernt und vorübergehend in einer Wohngemeinschaft lebt. Das Eigentum Ihres Kindes ist auch dort „außenversichert“, solange es keinen eigenen Haushalt gegründet hat. In der Regel ist der Schadenersatz für die Außenversicherung auf 10 Prozent der Versicherungssumme Ihrer Hausratpolice begrenzt.

Wenn Sie länger ausser Haus sind: Der Versicherungsvertrag basiert darauf, dass Ihre Wohnung ständig genutzt wird. Wenn Sie jedoch einen mehrmonatigen Urlaub im Ausland machen und Ihr häusliches Domizil in dieser Zeit sozusagen unbewacht bleibt, müssen Sie die Versicherung davon informieren. Denn dies gilt als „Gefahrerhöhung“, weil solche Wohnungen ein beliebtes Ziel für Einbrecher sind. Ab wann eine solche „Gefahrerhöhung“ gilt, regeln die Versicherer unterschiedlich. Das kann ab 60 oder auch erst ab 90 Tagen Abwesenheit sein. Gegen einen geringen Aufpreis kann die Versicherung für diese Zeit in der Regel problemlos fortgeführt werden. Nicht nur bei längeren Reisen ist eine Mitteilung an die Versicherung nötig. Auch Situationen wie die Einrüstung Ihres Hauses zwecks Sanierung stellen eine Gefahrerhöhung dar.

Was tun, wenn es passiert ist? Natürlich werden Sie versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Nicht nur im eigenen Interesse – laut Versicherungsvertrag sind Sie sogar dazu verpflichtet. Bei Sturm geborstene Scheiben sollten schnellstmöglich abgedichtet, nach einem Einbruch muss die aufgebrochene Tür gesichert werden. Von Leitungswasser durchnässten Boden sollten Sie so trocknen, dass nicht noch mehr Wasser nach unten sickert. Dokumentieren Sie die Situation so weit es Ihnen möglich ist, beispielsweise durch Fotos. Bevor Sie ans Aufräumen gehen, sollten Sie die Zustimmung der Versicherung einholen, damit diese unter Umständen zuvor einen Gutachter schicken kann. Nach einer Straftat wie einem Einbruch müssen Sie natürlich die Polizei einschalten. Dann ist umgehend die Versicherung zu informieren.

Sie erhalten von Ihrem Versicherer ein Schadenprotokoll, in dem alle Verluste im Detail aufgelistet werden müssen. Dabei sind auch die konkreten Werte der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen in Euro und Cent anzugeben. Fotos und Quittungen erleichtern es, die genaue Höhe des Schadenersatzes festzulegen.

Was zahlt die Versicherung? Als Schadenersatz stehen Ihnen die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar zu. Für gestohlenes oder irreparables Inventar bekommen Sie den Neuwert, also den Wiederbeschaffungspreis. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Sie erhalten so viel, dass Sie einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben können. Vor Jahren teure Heimelektronik ist heute deutlich günstiger zu haben. Demzufolge kann die Entschädigungssumme der Versicherung entsprechend geringer ausfallen. Bücher hingegen können heute mehr als vor 20 Jahren kosten. Ist ein Gegenstand zwar beschädigt, aber noch uneingeschränkt benutzbar, wird für den „Schönheitsschaden“ eine Wertminderung gezahlt. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, welche einzelnen Gegenstände gestohlen oder etwa bei einem Brand zerstört wurden. Dazu ist es sinnvoll Kopien der wichtigsten persönlichen Papiere anzufertigen und Kaufbelege und Quittungen aufzuheben. Hilfreich ist es zudem, Fotos Ihrer Wohnungseinrichtung anzufertigen. Diese können Sie nach einem Schaden Ihrem Versicherer vorlegen.

Es gibt eine Situation, bei der Sie auf den Einzelnachweis verzichten können – den Totalverlust, beispielsweise nach einem Hausbrand. Dann bekommen Sie die komplette Versicherungssumme überwiesen. Die Hausratversicherung beschränkt sich nicht nur auf beschädigtes oder zerstörtes Inventar. Auch die Kosten für Hotelübernachtungen, wenn Sie etwa nach einem Brand nicht mehr zu Hause wohnen können, werden für eine gewisse Zeit übernommen. Gleiches gilt für Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung Ihres Eigentums, wenn die Wohnung geräumt werden muss.

Die Hausratversicherung zieht um: Wenn Sie umziehen, zieht die Hausratpolice mit. Für zwei Monate gilt der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Sobald Sie nur noch in der neuen Wohnung leben, sollten Sie den Vertrag auf den neuen Stand bringen. Bevorzugen Sie die Pauschalmethode, wird die Hausratpolice der neuen Wohnfläche angepasst. Beim Einzelnachweis gilt es, neu zu rechnen. Während des Umzugs selbst ruht der Schutz durch die Hausratversicherung. Die Speditionen haften zwar mit einem Grundbetrag von 620 Euro je Kubikmeter Umzugsvolumen. Doch das gilt beispielsweise nur für Kisten, die der Spediteur verpackt hat und nicht für jene, die Sie selbst gefüllt haben. Ersetzt wird von der Versicherung der Umzugsfirma auch nur der Zeit- und nicht der Neuwert. Für Schäden durch unabwendbare Ereignisse, wie einen Unfall durch Blitzeis, haftet die Umzugsfirma generell nicht. Eine zusätzliche Transportversicherung kann durchaus sinnvoll sein, vor allem dann, wenn Sie mit wertvollem Inventar umziehen.