Kfz-Versicherung

Die Kfz - Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung

Deshalb muss bei Zulassung eines Kfz die Versicherung bei der Zulassungsstelle durch eine Versicherungsdoppelkarte nachgewiesen werden. Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns die Versicherungsbestätigungskarte (VBK, früher Doppelkarte) zugeschickt: zur Anmeldung eines neuen Fahrzeugs oder bei Wechsel des Versicherers. Diese schicken Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt oder geben sie persönlich ab. Bei einem Wechsel zum 01.01. eines jeden Jahres senden wir die VBK direkt an Ihr Straßenverkehrsamt. Sollten Sie einen Antrag mit Beginn 01.01. nach dem 20.12. stellen, können wir die rechtzeitige Zustellung der VBK nicht gewährleisten.

Bitte rufen Sie in diesem Fall an. Den Antrag sowie auch andere wichtige Formulare können Sie auch ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und direkt per Post senden.


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